Brems: Landesregierung macht mit Abstandsregeln für Windenergie die eigenen Ausbauziele unerreichbar

Zum heute bekannt gewordenen Kabinettsbeschluss der Landesregierung zur Einführung fester Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen erklärt Wibke Brems, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Klimaschutz- und Energiepolitik der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Der beschleunigte Ausbau der Windenergie ist zwingende Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele. Obwohl selbst die Wirtschaft zunehmend nach mehr grünem Strom ruft, verweigert sich die Landesregierung dieser Realität auch im Jahr 2021. Die Regierung Laschet erschwert den notwendigen Ausbau der Windenergie in NRW massiv. Daran ändert auch die nach deutlicher und breiter Kritik offenbar beschlossene Änderung nichts, Splittersiedlungen von der Regelung ausnehmen zu können. Es ist absehbar, dass viele Kommunen unter dem Druck einer lauten Minderheit den Mindestabstand auch zu Splittersiedlungen im Außenbereich einführen werden. Selbst die eigenen viel zu knapp bemessenen Ausbauziele werden durch die Mindestabstände in der Praxis unerreichbar. Eine erst vorgestern veröffentlichte Studie im Auftrag des Landesverbandes Erneuerbare Energien bestätigt diese Befürchtung und widerspricht damit den unrealistischen Zahlen der Landesregierung.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass feste Mindestabstände die Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen. Erwiesen ist dagegen, dass Mindestabstände die verfügbaren Flächen massiv einschränken. Der Schlüssel für Akzeptanz des Windenergieausbaus liegt in einer kommunalen Planung, die die Gegebenheiten vor Ort einbezieht, in frühen, umfassenden Beteiligungsverfahren und in fairen Teilhabemodellen für Bürgerinnen und Bürger. Der beschlossene Gesetzesentwurf der Landesregierung wird jedoch genau das Gegenteil bewirken und die Planungen in den Kommunen weiter verkomplizieren. Die Landesregierung muss für echte Akzeptanz sorgen, den Ausbau der Windenergie im Sinne von Wirtschaft und Klimaschutz voranbringen und daher das Gesetz mit seinen absurden Abstandsregeln stoppen.

Sogar das Repowering – also der Austausch von alten durch effizientere, neuere Anlagen – verhindert die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf. Die EU-Wettbewerbsbehörde soll laut aktueller Medienberichte beihilferechtliche Bedenken bezüglich der Anschlussförderung der Bundesregierung für alte Windenergieanlagen haben. Dadurch droht jetzt der kurzfristige Verlust vieler alter Anlagen, die aus der EEG-Vergütung fallen. Damit rückt das Ausbauziel der Landesregierung in noch weitere Ferne.“