Brems: Regierung Laschet entkernt das Klimaschutzgesetz

Zum heutigen Kabinettsbeschluss für eine Änderung des Klimaschutzgesetzes NRW und die Einführung eines Klimaanpassungsgesetzes NRW erklärt Wibke Brems, stellvertretende Vorsitzende und energie- und klimapolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Heute ein NRW-Klimaziel für 2030 von minus 55 Prozent festlegen zu wollen ist ambitionslos, bedeutet zehn Jahre klimapolitischen Stillstand und grenzt damit an Arbeitsverweigerung. Denn dieses Ziel wird allein durch den beschlossenen Kohleausstieg übererfüllt werden.

Angesichts der beschlossenen Anhebung der EU-Klimaziele wird NRW bis 2030 deutlich mehr als die heute beschlossenen Reduktionen leisten müssen. Auch die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 ist mit den Pariser Klimazielen kaum vereinbar und wird NRW früher erreichen müssen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist also schon vor Inkrafttreten überholt.

Neben Klimazielen sind ein Monitoring, eine automatische Nachsteuerung bei drohender Zielverfehlung und konkrete Maßnahmen für die einzelnen Sektoren wichtig. Diese Dinge sucht man im neuen Klimaschutzgesetz vergebens. Denn die Landesregierung hat die notwendige Aktualisierung des NRW-Klimaschutzgesetzes dafür genutzt, das Gesetz vollkommen zu entkernen: Der Klimaschutzplan wird abgeschafft, Verantwortung an die einzelnen Ressorts verteilt, die Verbindlichkeit geschwächt. Das Gesetz ist so kaum mehr als eine freiwillige Selbstverpflichtung.

Einziger Lichtblick ist, dass Umweltministerin Heinen-Esser Rückschritte bei der Klimafolgenanpassung offenbar nicht mittragen wollte und kurzerhand diesen Bereich aus dem Klimaschutzgesetz heraus gerettet hat. Die Pflicht, eine landesweite Klimaanpassungsstrategie zu erarbeiten und einen Klimaanpassungsvorbehalt für die Landesgesetzgebung einzuführen, sind gut. Um die Kommunen wirksam bei der Umsetzung zu unterstützen, muss die Landesregierung die Mittel für Klimaanpassungsmaßnahmen in den nächsten Jahren stark erhöhen. Denn die Kommunen sind vielfach nicht in der Lage, die notwendigen hohen Investitionen in den Schutz vor Starkregen, Dürre oder Hitzewellen alleine zu stemmen. Hier darf die Regierung Laschet die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.“